Kulturförderung ist Investition, nicht
Subvention
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Die Verfassung schreibt vor, dass bei
Kreditaufnahme zum Stopfen von Haushaltslöchern, die Höhe der
investiven Ausgaben die der konsumtiven überschreiten muss. Insoweit
ist die Definition, ob Ausgaben für Kultur und Bildung Investitionen
oder Subventionen sind, von zentraler sowohl haushalts- und
wirtschafts- als auch kultur- und bildungspolitischer Bedeutung.
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Wenn ja, dann wäre der
Kultur-Staatsministerin gelungen, ein grundlegendes Anliegen
umzusetzen, das Bundespräsident Richard von Weizsäcker bereits 1991
bei einer vielbeachteten Rede im Schloss Bellevue so formuliert
hatte:
„Substanziell hat die Förderung von Kulturellem nicht weniger eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Haushalts zu sein, als zum Beispiel der Straßenbau oder die öffentliche Sicherheit. Es ist grotesk, dass wir Ausgaben im kulturellen Bereich „Subventionen“ nennen, während kein Mensch auf die Idee käme, die Ausgaben für ein Bahnhofsgebäude oder einen Spielplatz als Subventionen zu bezeichnen.“
„Substanziell hat die Förderung von Kulturellem nicht weniger eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Haushalts zu sein, als zum Beispiel der Straßenbau oder die öffentliche Sicherheit. Es ist grotesk, dass wir Ausgaben im kulturellen Bereich „Subventionen“ nennen, während kein Mensch auf die Idee käme, die Ausgaben für ein Bahnhofsgebäude oder einen Spielplatz als Subventionen zu bezeichnen.“
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Ausgabe: 10/2004 - 53. Jahrgang