Freitag, 25. August 2017

Kulturförderung ~ ein Begriff sucht seinen Familiennamen

Kulturförderung ist Investition, nicht Subvention

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Die Verfassung schreibt vor, dass bei Kreditaufnahme zum Stopfen von Haushaltslöchern, die Höhe der investiven Ausgaben die der konsumtiven überschreiten muss. Insoweit ist die Definition, ob Ausgaben für Kultur und Bildung Investitionen oder Subventionen sind, von zentraler sowohl haushalts- und wirtschafts- als auch kultur- und bildungspolitischer Bedeutung.

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Wenn ja, dann wäre der Kultur-Staatsministerin gelungen, ein grundlegendes Anliegen umzusetzen, das Bundespräsident Richard von Weizsäcker bereits 1991 bei einer vielbeachteten Rede im Schloss Bellevue so formuliert hatte:
„Substanziell hat die Förderung von Kulturellem nicht weniger eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Haushalts zu sein, als zum Beispiel der Straßenbau oder die öffentliche Sicherheit. Es ist grotesk, dass wir Ausgaben im kulturellen Bereich „Subventionen“ nennen, während kein Mensch auf die Idee käme, die Ausgaben für ein Bahnhofsgebäude oder einen Spielplatz als Subventionen zu bezeichnen.“

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Ausgabe: 10/2004 - 53. Jahrgang