Dienstag, 17. April 2018

KEIN Geld für die Begegnungsstätte aus dem Stadtteilfond 2018

Gestern wurde in Brieske über ca. 5.300 Euro entschieden.
Die Anträge von Dorfclub, Feuerwehr, Chor der Bergarbeiter, Birkchen e.V. und Seniorengruppe wurden am häufigsten angekreuzt. Die Begegnungsstätte & Galerie MARGA erhielt nicht genügend Stimmen, um sich als Geldempfänger zu platzieren.

* * * Unser Antrag 2018 * * *
Die angefügte Kalkulation hatte die Stadtverwaltung Senftenberg in der Überprüfungsphase vom NLZ e.V. abgefordert. Sie gibt einen guten Überblick über die noch notwendigen Anschaffungen.
Du möchtest die Begegnungsstätte & Galerie MARGA mit einem konkreten Beitrag unterstützen? Dann findest du in dieser Liste einige Möglichkeiten - und nachfolgend die Daten des Spendenkontos.

Fortführung der Ausgestaltung der Räume zur Begegnung sowie zur Präsentation von Ergebnissen der Heimatforschung und verschiedener Künstlerwerkstätten: Tische, bewegliche Stell- und Trennwände, Ausstellungstafeln (bspw. neu erarbeitete Rollups Brieske-Dorf), Vorführtechnik 

Beispiel: Mobile Trennwand
Maße je Element: B 760 x T 440 x H 1700 mm / 2 Trennwandelemente mit Verbindungsclips
Ideal zur Abtrennung von Arbeitsplätzen, Präsentations- und Ruhezonen
2 Stk á 332 Euro = 664 Euro

Beispiel: Faltdisplay inkl. Druck, 298,0 x 225,0 cm als Trennwand / Ausstellungstafel
624 Euro
Beispiel: 2 Klapptische/ Mehrzwecktische für je 8 bis 10 Personen
190 Euro zzgl. Versand
Beispiel: Rollup, 85 x 200 cm (bspw. 3 vorliegende druckfertige PDF "Brieske-Dorf")
3 Stk. á 84 Euro = 252 Euro
Beispiel: Konsolen Mischpult
197 Euro
Beispiel: Mobiler Lautsprecher
250 Euro
gesamt 2.177 Euro (ohne Versand Klapptische) 

 
Entscheidung: Vorschlag eingereicht  
Stellungnahme: Es wird darauf verwiesen, dass feste Einbauten nur in Abstimmung mit dem Eigentümer erfolgen dürfen.

* * *


 Vereinsarbeit unterstützen! 

Geldinstitut: Sparkasse Niederlausitz
IBAN: DE02 1805 5000 3010 0182 81
BIC: WELADED1OSL
Kontoinhaber: NLZ Ich schreibe e.V.
Verwendungszweck: Spende


Der gemeinnützige Verein ist zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen berechtigt.